Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Köksan Europe GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Lieferungen, Verkäufe und sonstigen Leistungen der Köksan Europe GmbH gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Diese AGB gelten insbesondere für den Verkauf und die Lieferung von PET-Harzen, Folienprodukten und sonstigen Kunststoff- bzw. Verpackungsmaterialien.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Köksan Europe GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
Individuelle Vereinbarungen, schriftliche Angebote und Auftragsbestätigungen haben im Falle von Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.
Diese AGB gelten in ihrer jeweils vereinbarten Fassung auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, soweit ihre Geltung wirksam vereinbart wurde.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote der Köksan Europe GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Eine Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder in Textform übermittelte Auftragsbestätigung der Köksan Europe GmbH oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind die jeweilige Auftragsbestätigung sowie die darin genannten Produktspezifikationen, Mengen, Preise und Lieferbedingungen.
Änderungen oder Ergänzungen eines bestätigten Auftrags bedürfen der Zustimmung der Köksan Europe GmbH.
3. Produktangaben, Spezifikationen und technische Informationen
Angaben zu Produkten, insbesondere technische Daten, Analysewerte, Muster, Produktdatenblätter, Abbildungen und sonstige Produktbeschreibungen, dienen der allgemeinen Beschreibung der Produkte.
Verbindlich sind ausschließlich diejenigen Eigenschaften und Spezifikationen, die ausdrücklich im jeweiligen Vertrag, Angebot, technischen Datenblatt oder in der Auftragsbestätigung als verbindlich vereinbart wurden.
Handelsübliche, produktionstechnisch bedingte oder technisch unvermeidbare Abweichungen innerhalb vereinbarter oder branchenüblicher Toleranzen bleiben vorbehalten, soweit dadurch die vereinbarte Verwendung des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Angaben zu Einsatzmöglichkeiten, Verarbeitung oder Anwendung eines Produkts stellen keine Garantie für die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck dar, sofern eine solche Eignung nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Verarbeitung oder Verwendung des Produkts zu prüfen, ob dieses für den von ihm vorgesehenen Einsatzzweck und seine jeweiligen Produktionsbedingungen geeignet ist.
Gesetzlich zwingende Produktanforderungen sowie ausdrücklich vereinbarte Produktspezifikationen bleiben hiervon unberührt.
4. Muster und Produktprüfungen
Von der Köksan Europe GmbH zur Verfügung gestellte Produktmuster dienen der Prüfung und Orientierung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Geringfügige technisch oder produktionsbedingt unvermeidbare Abweichungen zwischen Muster und Serienlieferung stellen keinen Mangel dar, sofern die verbindlich vereinbarten Produktspezifikationen eingehalten werden.
Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Verarbeitungs-, Kompatibilitäts- und Eignungsprüfungen unter seinen eigenen Produktionsbedingungen durchzuführen, bevor das Produkt in der Serienproduktion eingesetzt wird.
5. Preise
Es gelten die in der jeweiligen Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Kosten für Transport, Fracht, Versicherung, Zoll, Einfuhrabgaben, Verpackung oder sonstige Nebenkosten werden entsprechend den im jeweiligen Auftrag vereinbarten Lieferbedingungen berechnet.
Die Anwendung vereinbarter Incoterms richtet sich nach der im jeweiligen Vertrag ausdrücklich genannten Fassung.
Nachträgliche Änderungen einer Bestellung auf Wunsch des Kunden können zu einer entsprechenden Anpassung des Preises und der Lieferfrist führen.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb der im jeweiligen Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, gilt:
[[Z. B. 30 TAGE NETTO AB RECHNUNGSDATUM – VON KÖKSAN ZU BESTÄTIGEN]]
Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn der vollständige Rechnungsbetrag auf dem von der Köksan Europe GmbH angegebenen Konto gutgeschrieben wurde.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Köksan Europe GmbH ist insbesondere berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie einen weitergehenden nachgewiesenen Verzugsschaden geltend zu machen.
Bei erheblichen Zahlungsrückständen oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden kann die Köksan Europe GmbH, soweit gesetzlich zulässig, noch ausstehende Lieferungen von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu.
7. Lieferung und Lieferfristen
Liefertermine und Lieferfristen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
Lieferfristen beginnen erst, wenn alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Spezifikationen, Freigaben und sonstigen Mitwirkungshandlungen des Kunden vollständig vorliegen.
Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Die Köksan Europe GmbH ist zu angemessenen Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
Verzögert sich eine Lieferung aufgrund von Umständen, die vom Kunden zu vertreten sind, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend.
Gesetzliche Rechte des Kunden bei Lieferverzug bleiben unberührt.
8. Lieferbedingungen, Transport und Gefahrübergang
Lieferort, Transportverantwortung, Kostenverteilung und Gefahrübergang richten sich nach den für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Lieferbedingungen.
Werden Incoterms vereinbart, ist die in der Auftragsbestätigung bezeichnete Incoterms-Regel einschließlich der dort genannten Fassung maßgeblich.
Sofern keine besondere Lieferbedingung vereinbart wurde, gilt:
[[STANDARD-LIEFERBEDINGUNG VON KÖKSAN EINFÜGEN]]
Der Kunde ist verpflichtet, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Annahme der Lieferung am vereinbarten Lieferort zu schaffen.
Zusätzliche Kosten, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden verzögerten Annahme, Lagerung oder erneuten Zustellung entstehen, können dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen in Rechnung gestellt werden.
9. Höhere Gewalt
Die Köksan Europe GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres angemessenen Einflussbereichs liegen und von ihr nicht zu vertreten sind.
Hierzu können insbesondere gehören:
Naturkatastrophen;
Feuer, Überschwemmungen oder schwere Unwetter;
Krieg, Terrorismus oder politische Unruhen;
Embargos oder behördliche Maßnahmen;
Streiks oder erhebliche Arbeitskämpfe;
erhebliche Betriebs- oder Produktionsstörungen;
erhebliche Störungen von Transport- oder Logistikketten;
Energie- oder Rohstoffengpässe;
Ausfälle wesentlicher Zulieferer aufgrund vergleichbarer Ereignisse.
Die betroffene Partei wird die andere Vertragspartei innerhalb angemessener Zeit über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen informieren.
Die betroffenen Leistungspflichten werden für die Dauer und im Umfang der Behinderung ausgesetzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Dauert die Behinderung über einen erheblichen Zeitraum an und ist einer Partei die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zumutbar, richten sich etwaige Kündigungs- oder Rücktrittsrechte nach den gesetzlichen Vorschriften.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt der Köksan Europe GmbH alle für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlichen Angaben, Spezifikationen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit der von ihm mitgeteilten technischen Anforderungen, Verarbeitungsparameter und sonstigen auftragsbezogenen Angaben.
Werden Produkte nach kundenspezifischen Vorgaben gefertigt oder geliefert, trägt der Kunde die Verantwortung dafür, dass die von ihm vorgegebenen Spezifikationen für seinen vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind, soweit die Köksan Europe GmbH nicht ausdrücklich eine entsprechende Beratungs- oder Prüfpflicht übernommen hat.
11. Untersuchung der Ware und Mängelanzeige
Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten.
Der Kunde hat die gelieferte Ware nach Ablieferung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs unverzüglich auf erkennbare Mängel, Mengenabweichungen und gegebenenfalls Transportschäden zu untersuchen.
Festgestellte Mängel oder Abweichungen sind der Köksan Europe GmbH unverzüglich unter Angabe aller zur Prüfung erforderlichen Informationen mitzuteilen.
Eine Mängelanzeige sollte insbesondere folgende Angaben enthalten:
Bestell- bzw. Rechnungsnummer;
Lieferdatum;
Produktbezeichnung;
Chargen- bzw. Lot-Nummer;
betroffene Menge;
Beschreibung des beanstandeten Zustands;
gegebenenfalls Bilder, Prüfberichte oder Muster.
Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich anzuzeigen.
Die zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
12. Mängelrechte und Nacherfüllung
Bei einem berechtigten Mangel stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu.
Die Köksan Europe GmbH ist zunächst berechtigt, nach eigener Wahl innerhalb angemessener Frist den Mangel zu beseitigen oder mangelfreie Ersatzware zu liefern, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Der Kunde hat der Köksan Europe GmbH eine angemessene Möglichkeit zur Untersuchung der beanstandeten Ware einzuräumen.
Beanstandete Produkte dürfen, soweit zumutbar, bis zur Klärung der Beanstandung nicht weiterverarbeitet, vermischt oder anderweitig verändert werden, wenn dadurch die Prüfung des behaupteten Mangels wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht würde.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden nicht zumutbar, bestimmen sich die weiteren Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.
13. Haftung
Die Köksan Europe GmbH haftet unbeschränkt:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsrechts;
soweit eine Garantie ausdrücklich übernommen wurde;
in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Köksan Europe GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit eine solche Begrenzung gesetzlich zulässig ist.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Organe, gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen der Köksan Europe GmbH.
14. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum der Köksan Europe GmbH.
Der Kunde ist verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bis zum Eigentumsübergang mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt zu behandeln.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde die Köksan Europe GmbH unverzüglich zu informieren.
Weitergehende Regelungen zum erweiterten oder verlängerten Eigentumsvorbehalt gelten nur, wenn sie gesondert und wirksam vereinbart wurden.
15. Gewerbliche Schutzrechte und Unterlagen
Sämtliche von der Köksan Europe GmbH bereitgestellten technischen Unterlagen, Zeichnungen, Spezifikationen, Produktinformationen und sonstigen Dokumente bleiben, soweit anwendbar, im Eigentum der Köksan Europe GmbH bzw. unterliegen den entsprechenden gewerblichen Schutz- und Urheberrechten.
Eine Nutzung oder Weitergabe solcher Unterlagen über den für die jeweilige Geschäftsbeziehung erforderlichen Umfang hinaus ist nur mit vorheriger Zustimmung der Köksan Europe GmbH zulässig, soweit keine gesetzlichen Rechte des Kunden entgegenstehen.
16. Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche technische, kaufmännische und sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
bereits öffentlich bekannt sind;
ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden;
der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren;
rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden;
aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
Bestehende gesonderte Geheimhaltungsvereinbarungen bleiben unberührt.
17. Exportkontrolle, Sanktionen und Compliance
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die auf das jeweilige Geschäft anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere exportkontroll-, embargo- und sanktionsrechtliche Bestimmungen, einzuhalten.
Der Kunde darf gelieferte Produkte nicht in einer Weise verwenden, verkaufen, exportieren oder reexportieren, die gegen für ihn geltende gesetzliche Verbote oder Beschränkungen verstößt.
Soweit für eine Lieferung gesetzlich erforderliche Genehmigungen, Freigaben oder sonstige behördliche Voraussetzungen bestehen, steht die Durchführung der Lieferung unter dem Vorbehalt ihrer Erteilung.
Weitere vertragliche Compliance-Anforderungen können im jeweiligen Auftrag gesondert vereinbart werden.
18. Anwendbares Recht
Für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Köksan Europe GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen, soweit dies wirksam vereinbart werden kann.
Hinsichtlich der Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) gilt:
[[OPTION FESTLEGEN]]
Option A:
Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
oder
Option B:
Das UN-Kaufrecht (CISG) findet Anwendung, soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren.
19. Gerichtsstand
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung:
Düsseldorf, Deutschland.
Das Recht der Köksan Europe GmbH, eine Klage an einem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu erheben, bleibt bestehen, soweit dies vereinbart werden soll und rechtlich zulässig ist.
20. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen der Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.
Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags richten sich nach den im Vertrag vereinbarten Formerfordernissen und den gesetzlichen Bestimmungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bestimmen sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die übrigen Bestimmungen bleiben von der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Köksan Europe GmbH
Heinrichstraße 73,
D-40239 Düsseldorf
[[PLZ]] Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: info@koksaneurope.com
Telefon: +49 211 23038840
Stand: [[MONAT JAHR]]